Die Private Krankenversicherung (PKV) bildet, neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ein Versicherungsmodell, das die Kosten, die bei Erkrankungen und medizinischen Untersuchungen auftreten, absichert. Bei einer PKV geht der Versicherte einen privatrechtlichen Vertrag mit privaten Unternehmen ein. Im Gegensatz zur GKV ist die private Krankenversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben und der Versicherte bekommt nach dem Kostenerstattungsprinzip alle medizinischen Leistungen, die zu aller erst von ihm erbracht werden müssen, gutgeschrieben. Neben der privaten Krankenversicherung existieren auch private Zusatzversicherungen, wie die Zahnzusatzversicherung oder die Pflegezusatzversicherung, über die erweiternd zur GKV ein Vertrag abgeschlossen werden kann.
Private Krankenversicherung: drei Versicherungsmodelle
Die Private Krankenversicherung gliedert sich in drei Versicherungsmodelle. Zum einen können die Versicherten sich für eine Krankenvollversicherung entschieden. Bei einer Vollversicherung werden damit alle Krankheitskosten abgesichert. Es gibt auch die Option eine Teilversicherung, die zum Beispiel von Beamten in Anspruch genommen werden kann, da Beamte ihre Versicherung frei wählen können. Bei dieser Art der Krankenversicherung wird ein Teil der PKV von den Arbeitgebern übernommen und die Beamten müssen nur noch einen gewissen Teil der Beiträge selber bezahlen. Ein weiteres Modul ist die private Zusatzversicherung. Hierbei können Versicherte der GKV, zusätzlich zu ihrer Versicherung, Leistungen der privaten Versicherungen in Anspruch nehmen. Bei einer Zahnzusatzversicherung fallen zum Beispiel bestimmte Zahnbehandlungen, wie die Zahnprophylaxe, in den Versicherungsschutz. Auch die Pflegezusatzversicherung kann zusätzlich zur GKV abgeschlossen werden.
Tarife der privaten Krankenversicherung
Im Gegensatz zur GKV sind die Tarife der PKV einkommensunabhängig. Die Berechnung der Beiträge wird auf Basis von Eintrittsalter, Berufsgruppe, tariflichen Leistungen und dem allgemeinen Gesundheitszustand, bei dem Vorerkrankungen eine Rolle spielen, vollzogen. Die Versicherer haben dabei, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, das Recht den Antragssteller aufgrund von Vorerkrankungen auch abzulehnen. Der Versicherte kann bei Annahme durch die jeweiligen Krankenkassen zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Seit 2009 müssen sich die privaten Krankenkassen jedoch dazu verpflichten einen bezahlbaren Basistarif anzubieten. Der Basistarif orientiert sich dabei an den Tarifen der GKV und ist auf dessen Höchstbeitrag begrenzt, Darüber hinaus müssen die Leistungen innerhalb des Basistarifs mit den Leistungen der GKV vergleichbar sein. Bezogen auf die Leistungen und Tarife lohnt sich jedoch ein Vergleich der verschiedenen Gesellschaften, die ihren Kunden eine PKV anbieten. Zu den größten Gesellschaften Deutschlands, die eine private Krankenversicherung anbieten gehören Allianz und Central. Die Versicherungsbeiträge entscheiden darüber ob zum Beispiel die Wahl des Arztes frei steht oder Zahnersatz gänzlich abgedeckt wird. Unabhängige Test-Portale, wie Finanztest, können dabei helfen, dass sich Versicherungsnehmer zwischen den Krankenkassen, wie Allianz und Co., und ihren Tarifen zu Recht finden.
Wechsel von der PKV zur GKV
Versicherte, die von einer GKV zu einer PKV wechseln müssen sich auch darüber bewusst sein, dass der Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung in den meisten Fällen nur dann möglich ist, wenn Sie versicherungspflichtig werden und unter 55 Jahre alt sind.
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