Die Privathaftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer, seine Familie und eventuelle Angestellte gegen Forderungen von Dritten im Schadensfall ab. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Versicherung, bei der die abgedeckte Versicherungssumme und der jeweilige Tarif per Vertrag mit dem Versicherer festgelegt werden. Unter anderem springt eine private Haftpflichtversicherung dann ein, wenn Mietsachschäden anfallen. Auch Schäden, die durch Kinder verursacht werden, sind durch die festgelte Versicherungssumme der Privathaftflicht abgedeckt.
Privathaftpflicht
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die im Alltag und im privaten Umfeld entstehen können. Bei einer Haftpflichtversicherung, die für eine ganze Familie abgeschlossen wird, sind über dies auch Ehepartner, Kinder und Hausangestellte mitversichert. Voraussetzung für die Deckung von Sachschäden durch die Privathaftpflicht, ist, dass der Versicherte oder eines der mitversicherten Familienmitglieder den Schaden fahrlässig verursacht hat. Die jeweilige Versicherungssumme, die idealerweise eine Deckungssumme von ca. fünf Millionen Euro umfasst, ist dabei in der Police der Privathaftpflichtversicherung festgelegt. Es lohnt sich aber in jedem Fall ein Versicherungsvergleich der verschiedenen Versicherer, da die jeweilige Versicherungssumme und die grundlegenden Tarife über die Jahre hinweg stark variieren können. Auch ist es wichtig, die eigene Privathaftplicht bei Veränderungen der Lebenssituation, wenn zum Beispiel ein Eigenheim erworben wurde oder Kinder dazu kommen, anzupassen, denn die alte Haftpflicht reicht so eventuell nicht mehr aus.
Zusatzversicherungen
Zusätzlich zur Privathaftpflicht können auch noch weitere Schäden mitversichert werden. So sind, je nach Versicherungs-Police, einige Schäden nicht abgedeckt. Der Versicherte kann zum Beispiel in einem extra Vertrag die Ausfalldeckung absichern. Mit Hilfe der Ausfalldeckung können Geschädigte die eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, falls der Dritte, der einen Schaden verursacht hat, aufgrund einer fehlenden Haftpflicht den Schaden nicht begleichen kann. Auch deliktunfähige Kinder bis sieben Jahren können durch eine zusätzlich abgeschlossen Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Mietsachschäden müssen, je nach Police, auch extra versichert werden und greifen nur bei einem einmaligen Schaden, der die Summe von maximal einer Million Euro, je nach Versicherung, nicht überschreiten sollte. Ebenfalls mit versichert werden können Schlüsselschäden, die den Verlust eines Wohnungsschlüssels absichern.
Nicht durch die Privathaftpflicht mitversichert
Aufpassen müssen die Versicherten jedoch bei Vermögensschäden, denn diese sind nicht, wie vielfach angenommen in der Haftpflicht mitversichert. Reine Vermögensschäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden gelten, werden entweder in der privaten Haftpflichtversicherung extra mitversichert oder sind gleich in der externen Vermögensschadenhaftpflicht versichert. Auch in Bezug auf Haustiere stellen sich viele Versicherte die Frage, ob Hund und Pferd innerhalb der privaten Haftpflicht versichert sind. Im Gegensatz zu Kleintieren sind größere Tiere, wie Pferd und Co. jedoch nicht mitversichert und müssen über die Tierhaftversicherung abgesichert werden.
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