Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Rentenversicherung. Somit wird nicht nur, wie in üblichen Rentenversicherungen, ein Anlagebetrag verzinst, sondern auch durch staatliche Mittel vergrößert. Namenspate der Riester-Rente ist der Bundesminister Walter Riester, der die private Altersvorsorge, in Form der vom Staat geförderten Riester-Rente, als Reaktion auf ein gesunkenes Rentenniveau im Jahr 2000/2001 einführte. In der breiten Öffentlichkeit ist das Nutzen von einer Rentenversicherung mit staatlichen Altersvorsorgezulagen auch als „riestern“ bekannt.
Riestervertrag: die Grundlagen
Hinter dem Begriff Riester-Rente verbirgt sich nichts anderes als eine private Altersvorsorge, die mit staatlichen Zulagen oder Geldern aus dem Sonderausgabenabzug gefördert wird. Neben der Grundsicherung, die durch die staatliche Rente abgedeckt wird, gehört die Riester-Rente zur dritten Säule der Altersvorsorge, die alle privaten Sparpläne umfasst. Riesterverträge sind Sparpläne, nach deren Abschluss Sparer einen Teil ihrer Einkünfte als private Vorsorge für den bevorstehenden Renteneintritt zurücklegen. Die festgelegte Rente muss ein Leben lang mit gleichbleibendem oder ansteigendem Betrag gezahlt werden. Menschen, die eine Altersvorsorgezulage in Anspruch nehmen können, sind neben Angestellten und Selbstständigen, die rentenversicherungspflichtig sind, auch Geringverdiener, die Arbeitslosengeld oder ALG-Zulagen erhalten. Neben der klassischen Riesterrente gibt es auch den Riester-Fondssparplan, das Riester-Bausparen, das dazu genutzt wird um für das Eigenheim Geld anzulegen und den Riester-Banksparplan.
Private Riester-Rente oder betrieblicher Riestervetrag?
Die Riester-Rente kann entweder als private Rentenversicherung bei Sparkassen abgeschlossen werden oder in Form der gewerblichen Riester-Rente über den Arbeitgeber laufen. Die Beiträge der privaten Riester-Rente berechnen sich aus schon versteuertem Einkommen der Sparer. Die betriebliche Riester-Rente kann dagegen nur von Sparern beantragt werden, die auch selber arbeiten und wird in einigen Fällen vom Arbeitgeber bezuschusst.
Grundzulagen und Kinderzulagen
Die Altersvorsorgezulage, die für Menschen, die „riestern“ bereitgestellt wird setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Wird der Mindesteigenbeitrag der Riester-Rente geleistet, besteht der Anspruch auf eine Grundzulage. Bei Ehepaaren muss jedoch jeder der Partner über einen Riestervertrag verfügen um auf die Altersvorsorgezulage Anspruch zu haben. Seit 2008 beträgt die jährliche Grundzulage rund 154 Euro und die Kinderzulage pro Kind 185 Euro. Ausgenommen sind Kinder, die nach 2008 geboren wurden, denn hier beträgt die Kinderzulage 185 Euro. Die jeweilige Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz seit 2002 im Einkommenssteuergesetz (estg) festgelegt.
Sparpläne, die Förderung erhalten
Neben dem Riestervetrag existieren auch weitere Sparpläne, die eine Förderung im Rahmen der Riester-Rente erhalten können und zur privaten Altersvorsorge genutzt werden.
Als klassischer Sparplan der privaten Altersvorsorge gilt die private Rentenversicherung, die dann einsetzt, wenn das Rentenalter, aufgrund eines langen Lebens, länger als erwartet besteht.
Innerhalb eines Banksparplans werden vom Sparer jeden Monate festgelegte Euro-Beträge angelegt und verzinst. Mit Renteneintritt wird der Banksparplan dann in eine Rente umgewandelt. Durch die risikoarme Anlage des Geldes wird der Sparplan zur privaten Altersvorsorge eingesetzt.
Der Fondssparplan ist dagegen ein Fonds-gebundener Sparvertrag, bei dem der Sparer sein Geld in einen Investment-Fond einzahlt. Beim Fondssparen steht auch die Vorsorge im Vordergrund, bei der besonders die langen Anlagezeiträume beachtet werden müssen. Ähnlich verhält es sich auch mit den fondsgebundenen Rentenversicherungen.
Riester-Rente in der Kritik
Die Riester-Rente musste in den letzten Jahren auch einiges an Kritik einstecken. Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein kritisierte 2012 die Anbieter der Riester-Rente, da diese ,seiner Auffassung nach, die staatlichen Zulagen selber einstecken würden. Kleinlein stellt das jeweilige Berechnen der Riester-Rente von Anbietern, wie DWS, in Frage. Darüber hinaus steht der Riestervertrag auch immer wieder aufgrund von komplizierten Vertragsregeln in der Kritik und wird eingehend von renommierten Publikationen, wie dem Finanztest, regelmäßig unter die Lupe genommen.
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