
Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die das Risiko des Sterbefalls oder der Langlebigkeit durch eine festgelegte Versicherungssumme abdeckt. Sie wird entweder als Altersvorsorge, in Form einer Rente, oder als Todesfallschutz eingesetzt. Die Versicherungssumme wird dem Kunden oder einer berechtigten Person bei Vertragsende in Form des Hinterbliebenenschutzes ausgezahlt. Die Lebensversicherung ist damit eine kapitalbildende Versicherung, deren Versicherungssumme, wie bei einer Rentenversicherung, als Vorsorge angelegt wird.
Kapitallebensversicherung: Lebensversicherung als Altersvorsorge
Wird die Lebensversicherung für die Altersvorsorge genutzt, handelt es sich um eine sogenannte Erlebensfallversicherung. In diesem Fall wird dem Versicherungsnehmer die Versicherungssumme, ähnlich wie bei einer Rentenversicherung, bei Vertragsende in Form einer Rente ausgeschüttet. Die Kapitallebensversicherung setzt meist höhere Beiträge als eine Risikolebensversicherung an, da der Versicherungsschutz und damit die Auszahlung des angesparten Kapitals aller Wahrscheinlichkeit nach noch vor Vertragsende stattfinden. Klassischerweise setzt sich die kapitalbildende Lebensversicherung aus einer Versicherung zusammen, die den Erlebens- und Todesfall gleichermaßen absichert. Bei Tod vor oder Erleben des Vertragsendes wird die Versicherungssumme ausgeschüttet. Da der Versicherungsschutz immer greift, müssen die Kunden aus diesem Grund auch mehr Beiträge entrichten. Als eine Untergruppe der Kapitallebensversicherungen gilt die fondsgebundene Versicherung, wie sie auch von den großen Versicherern, wie Allianz oder Gothaer angeboten wird, bei der die Kapitalzahlungen in Fonds fließen, was ein erhöhtes Anlagerisiko nach sich zieht, da die Sicherheit gegenüber den Risiken des Kapitalmarktes nicht existiert. Jedoch bietet die fondsgebundene Lebensversicherung auch Vorteile, da das angesparte Geld zu einem geringeren Steuersatz versteuert werden kann.
Risikolebensversicherung: Lebensversicherung als Todesfallschutz
Bei der Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme den Angehörigen des Versicherten in Form einer Rentenversicherung nach dessen Todesfall ausgezahlt. Diese Art der Versicherung ist zwar ein Todesfallschutz, birgt jedoch das Riko, dass die Rente, falls der Todesfall noch vor Vertragende eintritt, nicht ausgezahlt wird. Aus diesem Grund sind die Beiträge zur dieser Versicherung auch wesentlich niedriger, als die zur kapitalbildenden Lebensversicherung. Ähnlich, wie bei der Sterbegeldversicherung, bei der an die Hinterbliebenen nach dem Ableben des Versicherungsnehmers eine Sterbegeldpolice gezahlt wird, dient die Risikoversicherung der wirtschaftlichen Absicherung von Verwandten des Kunden und damit dem Hinterbliebenenschutz.
Gesundheitsprüfung
Wie auch bei der Krankenversicherung, muss die Gesundheit des Versicherungsnehmers vor Abschluss einer Risikoversicherung geprüft werden. Da bei Risikoversicherungen, im Gegensatz zu Lebensversicherungen, die ähnlich einer Rentenversicherung, kapitalbildend sind, kein Geld selberwird, muss der Versicherer das Risiko eines frühen Todes abschätzen können. Aus diesem Grund muss der Kunde einer Versicherung Auskunft über seine Gesundheit geben und alle Risikofaktoren offen legen, die das Leben vorzeitig beenden könnten. Die großen Versicherungen, wie Allianz oder Gothaer fordern von ihren Kunden darüber hinaus auch wahrheitsgerechte Auskünfte über das Freizeitverhalten und den Beruf. Erst, wenn alle Fragen im Bereich der Sicherheit und Gesundheit geklärt sind, kann ein Vertrag mit einer adäquaten Leistung zustande kommen.
Überschüsse
Der Versicherte kann, je nach Versicherungsvertrag, Versicherungsüberschüsse erhalten. Entweder setzten sich diese aus Zinsüberschüsse der Kapitalzahlung oder Risikoüberschüsse, die entstehen wenn Lebensversicherungen weniger Leistung erbringen müssen als eigentlich vorgesehen, zusammen. Die Überschüsse werden entweder als Leistung ausgezahlt oder können auch in Fonds angelegt werden. Bei einem Vertrag über eine fondsgebundene Versicherung geht das Geld der Überschussbeteiligung dabei gänzlich an den Versicherten.
Rückkaufswert: wenn der Vertrag gekündigt wird
Wird der Vertrag einer Lebensversicherung durch den Kunden vorzeitig gekündigt, erhält der Versicherungsnehmer den sogenannten Rückkaufswert. In den ersten Jahren des Vertrages ist der Rückkaufswert jedoch um einiges niedriges als die bisher eingezahlten Leistungen. Erst in den drauffolgenden Jahren, wenn die Lebensversicherungen schon länger bestehen, gleicht sich der Rückkaufswert der Versicherungssumme an und kann diese sogar übersteigen. Jedoch werden dabei auch oft Stornoabschläge fällig und der Verwaltungsaufwand bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung muss mit einbezogen werden.
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