Es hört nicht auf: Dubiose Unternehmen rufen schamlos in Privathaushalten an und versuchen Zeitungsabos, Lotterielose und Versicherungen zu verkaufen. Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen verstoßen fast immer gegen das Gesetz. Ein Großteil der Belästigung ist aber durch Verbraucher selbst verschuldet: Oft wird durch Unachtsamkeit und die zu unkritische Wahrnehmung von Angeboten das Einverständnis zu Werbeanrufen abgegeben.

Verlosungen und Gewinnspiele meiden

Im Internet, aber auch bei Offline-Gelegenheiten gehen viele Verbraucher zu sorglos mit ihren persönlichen Daten um. Unternehmen nutzen Gewinnspiele und Verlosungen gerne, um Adressen zu sammeln. Ratsam ist die meist erfolglose Teilnahme an solchen Gewinnspielen nicht. Wer an sein Glück glaubt, sollte auf keinen Fall der Verwendung der persönlichen Daten zu Werbezwecken zustimmen. Die Anbieter zeigen sich dabei gerne trickreich und agieren im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen. So muss nicht selten die Zustimmung zur Datenweitergabe aktiv vom Gewinnspielteilnehmer gestrichen oder am Bildschirm deaktiviert werden.

Persönliche Daten wie Bargeld behandeln

Verbraucher sollten mit ihren persönlichen Daten ähnlich vorsichtig umgehen wie mit Bargeld oder EC- und Kreditkarte. Geld und Zahlungskarten werden im Alltag nur eingesetzt, wenn es zwingend erforderlich ist, wie zum Beispiel beim Einkaufen. Ähnlich sollte mit Namen, Adresse und Telefonnummer verfahren werden. Werden Daten im Internet angegeben, sollte ein Blick in die AGBs nicht fehlen. Zwar sind in den AGBs versteckte Zustimmungen zur werblichen Nutzung von Daten ungültig. Häufig verstoßen aber genau die Unternehmen mit solchen Klauseln gegen die Vorschrift.

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