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Wohn-Riester: Auch Objekte im Ausland werden gefördert

Eingetragen am 25. September 2009 – 18:39Kein Kommentar

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes macht den Wohn-Riester flexibler. Die Richter urteilten in einem von der EU-Kommission initiierten Prozess, dass die bislang geltende Regelung, nach der ausschließlich Objekte innerhalb der Bundesrepublik gefördert werden, gegen EU-Recht verstoße und dass der Gesetzgeber deshalb nachzubessern habe. Besonders wichtig ist dies für alle, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten. Sie hätten nach bislang geltendem Recht bei einem Verkauf der inländischen geförderten Immobilie alle Zuschüsse zurückzahlen müssen.

Eigenheimrente kommt bislang nicht gut an

Die Eigenheimrente, wie der Wohn-Riester offiziell genannt wird, kommt bei den Deutschen bislang nicht gut an. Nur ein sehr geringer Prozentsatz derer, die eine Immobilie erwerben möchten und dem Grunde nach anspruchsberechtigt sind, spielt ernsthaft mit dem Gedanken, die Förderung zu nutzen. Damit unterscheidet sich das im letzten Jahr eingeführte Modell deutlich vom der klassischen Riester-Rente, die bereits 12,5 Millionen Bundesbürger zum  Abschluss eines Vertrages motiviert hat. Durch das Urteil der EUGH könnte der Wohn-Riester an Attraktivität gewinnen.

Im besten Fall sind 50.000 Euro Förderung drin

Dass sich die Eigenheimrente lohnen kann, ist unbestritten: Eine junge Familie mit kleinen Kindern und gutem Einkommen kann im Laufe von 20 Jahren durchaus Vorteile im Umfang von 50.000 Euro realisieren. Die Förderung setzt sich zusammen aus Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen. Besonders letztere können bei einer hohen Grenzabgabenbelastung erhebliche Ersparnisse mit sich bringen. In einigen Konstellationen drohen allerdings im Ruhestand Steuernachzahlungen an das Finanzamt.

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