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Europäischer Gerichtshof kippt Riester-Rente

Eingetragen am 12. September 2009 – 10:50Kein Kommentar

Der Europäische Gerichtshof hat wesentliche Teile der staatlichen Riester-Rente für unzulässig erklärt. Inhaber eines Riester-Vertrages, die ihren Lebensabend nicht in Deutschland verbringen wollen, müssen bislang die erhaltenen Förderungen zurückzahlen. Diese Regelung erklärten die Richter für unzulässig. Auch darf die Verwendung von Vertragsguthaben zum Immobilienerwerb künftig nicht mehr auf Objekte in Deutschland beschränkt werden.

Mehrausgaben erwartet

In Zukunft haben auch Menschen, die nicht in Deutschland leben, aber hier arbeiten und Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind, Anspruch auf die Zuschüsse  -das jedenfalls sieht das Urteil vor. Wie die genaue Umsetzung durch den Gesetzgeber aussieht, ist noch ungewiss. Wenn alle Vorgaben des Gerichtshofes umgesetzt werden, dürften sich die zu erwartenden Mehrausgaben des Bundes auf anfänglich 500 Millionen Euro im Jahr belaufen. Da die Zahl der in Deutschland unterhaltenen Riester-Verträge laufend steigt, dürften sich die zusätzlichen Ausgaben in den kommenden Jahren weiter erhöhen.

Riester beliebt, Wohn-Riester nicht

Die Riester-Rente ist unter den Bundesbürgern populär: Rund 12,5 Millionen Verträge werden gegenwärtig unterhalten – Tendenz steigend. Der durch die Zuschüsse und die steuerlichen Vorteile gegebene Anreiz wirkt offenbar. Dies gilt allerdings – zumindest bislang – nicht für den Wohn-Riester. Hier verläuft das Interesse sehr schleppend.

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