Was ist eine Direktversicherung?
Als Direktversicherung wird die Abschließung einer Lebensversicherung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer bezeichnet. Der Versicherungsschutz muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr bestehen. Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben an das Versicherungsunternehmen, der Arbeitnehmer erhält die Leistung.
Der maximale Jahresbeitrag für dieser Versicherungsart beträgt 1752 Euro. Hinzu kommt ein Steuersatz von 20 Prozent für die Einkommens- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Sozialabgabenfrei ist diese Art der Versicherung, wenn die Beiträge zur Direktversicherung aus Sonderzahlungen entnommen werden. Dies steigert
die Attraktivität für den Arbeitgeber. Alternativ lässt sich diese Versicherungsform als Entgeltumwandlung abschließen. Dadurch wird der Lohn des Arbeitnehmers in
Versicherungsaufwendungen umgeformt. Der Arbeitnehmer hat das unwiderrufliche Bezugsrecht sowohl im Erlebens- als auch im Todesfall. Der Kontrakt kann als Renten- oder Lebensversicherung vereinbart werden.
Empfehlenswert ist eine Verankerung der Beitragsbefreiung, falls eine Berufsunfähigkeit eintreffen sollte.
Zur Verfügung stehen dem Arbeitnehmer die Leistungen erst dann, wenn der Status der “Unverfallbarkeit” besteht. Dies Tritt ein, wenn er das 35. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusage mindestens ein Jahrzehnt besteht oder die Versorgungszusage seit drei Jahren besteht und der Versicherungsnehmer mindestens zwölf Jahre im Betrieb beschäftigt ist.
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