Die Gebühren für Bargeldabhebungen an verbundfremden Geldautomaten wurden zuletzt viel kritisiert. Bis zu 10 Euro stellen Banken ihren Kunden in Rechnung, wenn diese am „falschen“ Automaten Bares abholen. Der Kritik von Verbraucherschützern und der Politik und dem Verfahren des Bundeskartellamtes folgte ein zweifelhafter Kompromiss zwischen Privatbanken und Sparkassen. Eine gesetzlich festgelegte Gebührenobergrenze wird es weiter nicht geben. Stattdessen sollen ab Januar die Gebühren am Automaten angezeigt werden. Dass dies nicht flächendeckend zu deutlich sinkenden Gebühren und mehr Wettbewerb führen wird, befürchtet nicht nur das Bundeskartellamt.

Cash Group, Cash Pool, wer zahlt eigentlich wo?

Bis es zu spürbaren Entlastungen der Bankkunden kommen wird, dürfte noch einige Zeit verstreichen. Ein Grund mehr, die Situation der Bargeldversorgung einmal näher unter die Lupe zu nehmen. Die Banken sind in verschiedenen Verbänden zusammengeschlossen. Die Kunden einer Mitgliedsbank können bei allen Banken des jeweiligen Verbunds kostenlos Bargeld abheben. Die großen Privatbanken sind in der Cash Group zusammengeschlossen. Im Einzelnen handelt es sich um die Deutsche Bank, die Commerzbank (inklusive der akquirierten Dresdner Bank), die HypoVereinsbank und die Postbank sowie die Töchter dieser Institute (z.B. Norisbank).

Bargeld an der Tankstelle und im Supermarkt

Mit der EC/Maestro-Card einer Cash Group Bank kann an mehr als 7.000 Geldautomaten kostenlos Bargeld abgehoben werden. Darüber hinaus sind kostenlose Abhebungen für Kunden der Mitgliedsbanken auch an ca. 1300 Shell-Tankstellen möglich. In REWE-Supermärkten können die Kunden aller Banken kostenlos Bargeld abheben. Es werden allerdings maximal 200 Euro ausbezahlt. Zudem muss mindestens im Wert von 20 Euro eingekauft werden. Der zweite Bargeld-Verbund in Deutschland ist der Cash Pool. Zu den Mitgliedsbanken zählen z.B. die die Santander Bank, die Targobank und die SEB-Bank. Bundesweit stellen die angeschlossenen Institute 2.500 Geldautomaten. Die Sparkassen betreiben ein eigenständiges Netz und stellen mit etwa 25.000 Geldautomaten die engmaschigste Infrastruktur.

In ländlichen Gebieten haben die Sparkassen ein Quasi-Monopol

Die Volks- und Raiffeisenbanken betreiben ebenfalls ein eigenes Netz (das Bankcard-Servicenetz genannt wird) und stellen bundesweit ca. 18.600 Geldautomaten. Besonders in ländlichen Gebieten besitzen die Sparkassen ein Versorgungs-Monopol – deshalb haben sie auch eine Gebührenobergrenze abgelehnt. Sie wollen sich auf die Anzeige der Gebühren beschränken. Die Privatbanken haben eine selbst auferlegte Obergrenze in Höhe von 1,95 Euro beschlossen. In Großstädten könnte sich die Situation für Bankkunden deshalb verbessern. Auf dem Land aber ist dies nicht absehbar.

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