Noa Bank ist pleite: Wie funktioniert die deutsche Einlagensicherung?
Die Pleite der Noa Bank hat tausende Sparer aufgeschreckt: Durch das Moratorium der Bafin kommen sie nun vorerst nicht an ihr Geld, da die Noa Bank keine Auszahlungen mehr vornehmen kann. Dennoch werden aller Voraussicht nach nur die wenigsten Kunden der Bank tatsächlich Geld verlieren. Der Grund ist die Einlagensicherung, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist und der alle Banken angeschlossen sein müssen.

EdB schützt Guthaben bis 50.000 Euro pro Kunde
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben bis zu 50.000 Euro pro Kunde zu 100 Prozent. Dieser Schutz gilt auch für alle Kunden der Noa Bank. Die Entschädigung erfolgt durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Zunächst prüft die Bafin jedoch, inwieweit die Ansprüche der Kunden durch die bei der Noa Bank bestehenden Vermögenswerte abgegolten werden können. Spätestens nach 6 Wochen stellt die Bafin jedoch den Entschädigungsfall fest.
Mit der Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Finanzaufsicht beginnt die Frist für Anleger: Ansprüche müssen gegenüber der EdB binnen eines Jahres nach dem Tag der Feststellung angemeldet werden. Die EdB schreibt betroffene Kunden in der Regel an und sendet alle für die Geltendmachung der Ansprüche erforderlichen Formulare mit. Das Gesetz sieht vor, dass die Auszahlungen an die Anleger binnen 30 Tagen nach der Feststellung des Entschädigungsfalls erfolgen müssen.
Zusätzlicher Schutz durch freiwillige Einlagensicherung
Die gesetzliche Einlagensicherung wurde im Jahr 2009 erweitert. Von der Erweiterung profitieren nun alle Kunden der Noa Bank: Früher wurden über die EdB lediglich Guthaben bis 20.000 Euro pro Kunde geschützt. Zudem mussten Bankkunden eine 10prozentige Verlustbeteiligung tragen. Zum 31.12. 2010 tritt eine weitere Verbesserung in Kraft: Das Gesetz sieht dann vor, dass Guthaben von 100.000 Euro pro Kunde in vollem Umfang zu schützen sind.
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es auch eine weitergehende freiwillige Einlagensicherung, der viele Banken (allerdings nicht die Noa Bank) angeschlossen sind. Viele private Banken sind dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken angeschlossen. Dieser tritt für Ansprüche ein, die über die gesetzliche Einlagensicherung nicht abgedeckt sind.
Die Höhe der Sicherungszusage orientiert sich am haftenden Eigenkapital der Bank: Guthaben, deren Höhe nicht 30 Prozent des Eigenkapitals überschreiten, werden zu 100 Prozent ersetzt – pro Kunde. Bei größeren Banken deckt der Einlagensicherungsfonds deshalb Milliardenbeträge für jeden Kunden ab. Mindestens sind 1,5 Mio. Euro pro Kunde abgedeckt, weil Banken in Deutschland Eigenkapital im Umfang von mindestens 5 Mio. Euro vorweisen müssen.
Einlagensicherung: Vertrauen ja, Rücklagen nein
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken gilt unter Experten als sehr vertrauenswürdig. Allerdings haben Bankkunden anders als bei der gesetzlichen Einlagensicherung keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Der Fonds begründet dies damit, dass es sich im Fall einer rechtsverbindlichen Sicherungszusage um eine Versicherung handeln würde, die zum einen aufsichtsrechtlich deutlich komplizierter und zum anderen deutlich teurer sei.
Der Einlagensicherungsfonds verfügt derzeit über fast keine Reserven. Bis zum Jahr 2008 waren etwa 5 bis 6 Mrd. Euro vorhanden – diese wurden jedoch im Zuge der Pleite des US-Investmenthauses Lehman Brothers weitgehend aufgezehrt. Im Fall einer Entschädigung müssten deshalb die Mitgliedsbanken Einlagen leisten.
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