Einlagensicherung: Was Sparer jetzt wissen müssen
Die Einlagensicherung ist im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise wieder in den Blickpunkt des Interesses gerückt. War der Zusammenbruch einer großen Bank bis zur Lehman-Pleite im Jahr 2008 eher als philosophisches Risiko betrachtet worden, achten Sparer und Anleger heute verstärkt auf die Sicherheit ihrer Bankguthaben. Die Einlagensicherung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen.Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben von Bankkunden bis zu 50.000 Euro im Ernstfall zu 100 Prozent. Sie gilt in der gesamten Europäischen Union und umfasst Bankeinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe, nicht aber Inhaberschuldverschreibungen.
Einlagensicherungsfonds schützt min. 1,5 Mio. pro Kunde
Banken können freiwillig Sicherungseinrichtungen beitreten, die im Ernstfall den Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung ergänzen. Die privaten Banken unterhalten den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Dieser übernimmt die Forderungen von Kunden, die über die gesetzliche Sicherung hinausgehen bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals des insolventen Instituts pro Kunde. Deutsche Banken müssen mindestens 5 Mio. Euro Eigenkapital vorweisen können – jeder Kunde erlangt dadurch Schutz bis zu 1,5 Mio. Euro.
Guthaben in Fremdwährung nicht geschützt
Wie viel Schutz eine bestimmte Bank bietet, kann beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken abgefragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen des Fonds besteht nicht. Der Bankenverband begründet dies damit, dass es sich bei dem Fonds ansonsten um eine Versicherung handeln würde.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken unterhalten eigene Sicherungsmechanismen. Was viele Sparer nicht wissen: Die gesetzliche Einlagensicherung bezieht sich nur auf Bankguthaben, die auf Euro oder eine Währung eines EU-Mitgliedstaates lauten. Dollarkonten sind so nicht geschützt.
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