Schufa-Auskunft sollte regelmäßig eingeholt werden
Verbraucher sollten in regelmäßigen Abständen die zu ihrer Person gespeicherten Daten bei Schufa und Co. abfragen. Studien ergeben immer wieder, dass ein erheblicher Prozentsatz der Datensätze falsch ist. Mit einer Selbstauskunft können Verbraucher Einsicht erhalten. Bislang kostete eine solche Eigenauskunft 7,60 Euro, wenn sie schriftlich angefordert wurde. Auskunfteien sind ab dem ersten April allerdings verpflichtet, Verbrauchern einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft zur Verfügung zu stellen. Das legt das geänderte Bundesdatenschutzgesetz fest. Die Schufa bietet neben der schriftlichen Selbstauskunft zwei weitere Möglichkeiten an, Einsicht in die eigenen Daten zu nehmen: Wer in einer Geschäftsstelle der Auskunftei vorstellig wird kann kostenfrei Einsicht nehmen.
Online-Zugang ermöglicht Echtzeit-Abfragen
Die Schufa plant allerdings, Geschäftsstellen zu schließen, so dass für die meisten Verbraucher der Anfahrtsweg zu weit sein dürfte. Eine weitere Möglichkeit ist das Online-Portal der Auskunftei. Einmal registriert, können Verbraucher hier jederzeit ihre Daten abfragen. Kosten fallen einmalig bei der Freischaltung des Zugangs an – derzeit rund 16 Euro. Der Online-Zugang gilt als sicher, weil zum Log-In neben einem selbstgewählten Benutzernamen und einem Passwort auch die Eingabe von Zahlencodes erforderlich ist, die auf einer Plastikkarte offline an den Nutzer versendet wird und dann als dauerhaftes Authentifizierungsmerkmal dient. Die kostenfreie Auskunft ist allerdings nicht das einzige, was sich in Zukunft ändert.
Offene Rechnungen werden bald der Schufa gemeldet
Die Auskunfteien sind ab April zudem verpflichtet, die Zusammensetzung des so genannten Score-Wertes verständlich zu erläutern. Der Scorewert ist das Ergebnis eines mathematisch-statistischen Verfahrens, mit dem die Wahrscheinlichkeit eine Zahlungsausfalls gemessen werden soll. Zudem könnten offene Rechnungen schon bald Einzug in den Datenbestand halten: Wurde eine unbestrittene Forderung zweimal gemahnt und sind seit der ersten Mahnung vier Wochen verstrichen, kann die offene Rechnung seitens des Gläubigers der Auskunftei mitgeteilt werden, wenn der Schuldner zuvor darüber informiert worden ist. Die schlechte Zahlungsmoral vieler Haushalte könnte deshalb schon bald zu einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit führen.
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Es braucht mehr Transparenz – auf beiden Seiten. Falscheinträge zum Nachteil der Verbraucher sind ein Übel, ein anderes sind aber auch die unzähligen Agenturen am Markt die Daten erheben und es bleibt unmöglich den eigenen Datenbestand überall abzugleichen. Wenn schon über Datenschutz so hart diskutiert wird, wäre es vielleicht an der Zeit lediglich 1 Unternehmen zu legitimieren Bonitätsauskünfte zu erteilen.
Im 2ten Schritt muss der Datenbestand deutlich aktueller werden. Offene Rechnungen sind ein wichtiger Schritt – ein weiterer ist jedoch auch das die Kostenstruktur überarbeitet wird und so auch kleinere Unternehmen jederzeit bei Bonitätsfragen eine Auskunft stellen können.
Eine hohe Zahlungsmoral sollte ein wichtiges Ziel der Gesellschaft sein. Ansonsten spielen wir mit einem hohen Gut – dem gegenseitigen Vertrauen.