Inflationssicherung: Diese Details müssen Anleger kennen
Banken bieten Anlegern derzeit verstärkt Anlagen mit eingebauter Inflationssicherung an. Dabei kann es sich um Anleihen mit einem aus der Inflationsrate abgeleiteten Kupon ebenso handeln wie um Festgeldanlagen mit einer Bonuszinsvereinbarung, die an die Entwicklung der Verbraucherpreise gekoppelt ist. Ein solches Festgeldangebot bietet beispielsweise die Deutsche-Bank-Tochter Norisbank: Zum Zinssatz in Höhe von 1,0 Prozent p.a. wird am Ende der 48monatigen Laufzeit eine einmalige Bonuszahlung geleistet. Deren Höhe richtet sich nach der Entwicklung der Verbraucherpreise. Steigen diese um beispielsweise 7 Prozent an, beträgt auch der Bonuszins 7 Prozent. Solche Investments sind durchaus sinnvoll, wenn von deutlich steigenden Inflationsraten ausgegangen wird.
Nach Steuern ist die Realrendite trotzdem negativ
Kommt es tatsächlich zu einem deutlichen und dauerhaften Anstieg der Inflationsraten, können Anleger die Kaufkraft ihres Vermögens mit solchen Anlagen allerdings nur zum Teil schützen. Die Abgeltungsteuer fällt auf den nominalen Zinsertrag an und führt bei hoher Inflation zu einer negativen Realverzinsung nach Steuern. Wichtig bei Zinsangeboten im Zusammenhang mit der Inflation ist ein Blick ins Kleingedruckte. Nicht immer leitet sich der Zinssatz eins zu eins aus der Inflationsrate ab. Auch anteilige Ableitungen und Deckelungen sind möglich. Die Basis für die Inflation ist in den meisten Fällen der Harmonisierte Verbraucherpreisindex ohne Tabakwaren. Ob dieser die tatsächliche Preisentwicklung realistisch widergibt, ist umstritten. Dennoch sind inflationsgebundene Geldanlagen angesichts der weltweit wachsenden Staatsverschuldung ein nachvollziehbares Investment.
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