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Neues Recht: Mallorca-Finca mit dem Wohn-Riester finanzieren

Eingetragen am 17. Februar 2010 – 10:47Kein Kommentar

Die Förderung selbstgenutzter Immobilien im Rahmen der Eigenheimrente gilt mittlerweile auch für Immobilien außerhalb der Bundesrepublik. Objekte in der gesamten EU sowie in Norwegen. Liechtenstein und Island können mit dem „Wohn-Riester“ finanziert werden. Der Gesetzgeber hat die bisherigen Regeln nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes geändert. Ferienhäuser können allerdings nicht gefördert werden: Voraussetzung ist, dass Die Immobilie als Hauptwohnsitz dient. Seit Beginn des Jahres können staatlich geförderte Riester-Verträge ohne Mindestentnahme zur Immobilienfinanzierung genutzt werden. Von Bedeutung sind die neuen Möglichkeiten vor allem für Grenzgänger und andere Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind und in einem anderen EU-Staat leben.

Großer Steuervorteil bei hohem Einkommen

Die Riester-Förderung wird für Rentenversicherungen gewährt, die frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausbezahlt werden und in die vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens eingezahlt werden. Die Einzahlungen können bis zu 2100 Euro im Jahr in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Die Mindestförderung beläuft sich auf 154 Euro pro Jahr für jeden Sparer. Dazu kommen 185 Euro für jedes Kind (300 Euro für Kinder mit Geburtsdatum nach 2007). Das zuständige Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch: Wird das Niveau der Fördersätze durch die steuerliche Geltendmachung nicht erreicht, werden die genannten Beträge in den Vertrag einbezahlt.

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