Wohnungsbaugenossenschaft: KfW finanziert Anteile
Mieter, die Mitglied in einer Wohnungsbaugenossenschaft werden möchten, können die dazu erforderlichen Genossenschaftsanteile über das Wohneigentumsprogramm der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau finanzieren. Die Förderbank stellt Kredite über den gesamten Finanzierungsbedarf zu sehr günstigen Zinsen bereit. Alle Privatpersonen können über das Programm einen Kredit aufnehmen, solange der Erwerb der Genossenschaftsanteile privaten Zwecken dient. Der Antrag auf einen Kredit muss bei der Hausbank gestellt werden, die auch alle Unterlagen prüft. Die Konditionen des Darlehens sind aufgrund der Bezuschussung der KfW durch Mittel des Bundeshaushaltes fair und für jeden erschwinglich.
Niedrige Zinsen und tilgungsfreie Anlaufjahre
Kreditnehmer können die Laufzeit des Darlehens selbst bestimmen -maximal sind 20 Jahre möglich. Das erste Jahr nach der Auszahlung ist unabhängig von der Laufzeit tilgungsfrei – es müssen nur die Zinsen entrichtet werden. Ja nach Laufzeit können auch mehrere tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden – bis zu 3 sind möglich. Der Zinssatz richtet sich nach der Laufzeit und kann für wahlweise 5, 10 oder 15 Jahre festgeschrieben werden. Bei 5 Jahren Laufzeit verlangt die KfW aktuell 3,39 Prozent Zinsen, bei 10 Jahren 4,01 und bei 15 Jahren 4,47 Prozent (Stand: Februar 2010). Da auch die Genossenschaftsanteile verzinst werden, ist die Finanzeirung praktisch kostenfrei. Die Rückzahlung erfolgt in gleich hohen, vierteljährlichen Raten. Nach der Kreditzusage muss der Kredit binnen 12 Monaten abgerufen werden.
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