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Extra-Kosten im Kleingedruckten: Kostenfalle Wertpapierdepot!

Eingetragen am 4. Februar 2010 – 17:52Kein Kommentar

Verbraucher sollten vor der Eröffnung eines Wertpapierdepots das Kleingedruckte der Vertragsbedingungen besonders genau studieren und auf mögliche Zusatzgebühren und Einschränkungen achten. Nicht selten kostet das Depot am Ende deutlich mehr als zunächst gedacht, weil die Bank zusätzliche Gebühren für nicht im Leistungsumfang enthaltene Services erhebt. Ein wichtiger Punkt ist der Wegfall des regulären Grundentgelts für die Depotführung: Viele Banken verlangen dafür eine Mindesteinlage oder eine bestimmte Transaktionsfrequenz. Fondssparpläne zählen dabei nicht als Transaktion – wer dies überliest, zahlt am Ende des Jahres schnell zwischen 50 und 100 Euro.

Gebührenstruktur oft unübersichtlich

Einige Banken verlangen für Wertpapierorders, die nicht online erteilt werden, hohe Zuschläge von bis zu 15 Euro. Je nach Bank kann dies pro Anruf oder auch pro erteilter Order gelten. Auch hier gilt es deshalb, genau hinzusehen und Kostenfallen zu vermeiden. Die Ordergebühren bei Banken sind oft sehr unübersichtlich. Neben einem Grundentgelt fallen Börsenplatzentgelte sowie Fremdspesen an: Wer eine Order an die Frankfurter Wertpapierbörse sendet, muss nicht nur die anfallende Maklercourtage zahlen, sondern auch eine Gebühr an die Bank für die Wahl des Handelsplatzes Frankfurt entrichten. Dazu kommt oft noch eine volumenabhängige Provision. Vier Komponenten machen die Ordergebühr für viele zu einem Mysterium. Der Blick ins Kleingedruckte sollte auch nicht nur die Benutzung beliebiger Vergleichstools im Internet ersetzt werden – diese müssen nicht zwangsläufig auf dem neuesten Stand sein.

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