Telekom: Entgegenkommen durch das Kartellamt
Das Kartellamt wird die Zusammenarbeit bei dem Ausbau von viel schnelleren Internetanschlüssen genehmigen. Selbst die Bundesnetzagentur hatte sich recht offen für solche Allianzen geöffnet. Nach der Meinung von Kritikern können Kooperationen zwischen Vodafone und Telekom zu Verzerrungen im Wettbewerb führen.
Kooperationen grundsätzlich nicht verboten
Laut der zentralen Aussage sind Kooperationen grundsätzlich nicht verboten. Auch wenn diese den Infrastrukturwettbewerb beschränken wird. Ein Sprecher der Behörde sagte, dass dies eine wichtige Nachricht an die Branche ist.
Ankündigung der Deutschen Telekom
Diese Aussage war notwendig, weil die Deutsche Telekom in der Vergangenheit etliche Kooperationen mit der Konkurrenz ankündigte. Schließlich ist die Deutsche Telekom der Marktführer bei den schnellen Anschlüssen für das Internet. Sie definierte sowohl mit dem dritten Marktführer – Vodafone – als auch mit den regionalen Anbietern (z. B. Ewetel aus dem nördlichen Deutschland, Netcologne aus Köln) Städte, in welchen einmal das eine Unternehmen, einmal die andere Firma das neue Hochgeschwindigkeitsnetz VDSL weiter ausbaut. Es soll dem anderen einen Zugang zu diesem Hochgeschwindigkeitsnetz gewährleistet werden.
Bedenken wegen Wettbewerbsverzerrungen
Dritte erhalten diese Netze gegen Mietzahlungen. Allerdings meinen die Kritiker, dass insbesondere die Kooperationen zwischen Vodafone und der Deutschen Telekom zu Verzerrungen auf dem Wettbewerbsmarkt führen kann. Nach Angaben der Firmen wäre der Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes so teuer, dass sich dieser Ausbau außerhalb der Städten für eine Firma alleine nicht rechnet. Die Telekom an sich finanzierte in den 50 größten Städten in Deutschland ganz allein das VDSL.
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