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Kontrolle der Banker-Boni durch die BaFin

Eingetragen am 18. Januar 2010 – 17:02Ein Kommentar

Laut einem Zeitungsbericht möchte die Bundesregierung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) einen Auftrag erteilen. Dieser soll das Kontrollieren von Bonuszahlungen an Versicherungs- und Bankmanager beinhalten. Ferner soll das Finanzministerium gewisse Sonderermächtigungen bekommen.

Die Bedingungen zur Auszahlung von Boni

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte bereits aus der Ausgabe am Samstag berichtet, dass all dies aus dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervorginge. Dabei ist dies auch an gewisse Bedingungen geknüpft. Sobald die Banken die Mindestanforderungen (z. B. die Höhe der Liquidität oder Eigenmittel) nicht erfüllen bzw. dieser Fall nahezu eintritt, so kann die BaFin das Auszahlen von variablen Vergütungskomponenten entweder komplett untersagen. Die BaFin kann aber auch die Auszahlung von variablen Vergütungsbestandteilen auf einen gewissen Anteil des Jahresergebnisses begrenzen.

Der Referentenentwurf

Im Bericht heißt es weiter, dass das Finanzministerium mit dem geplanten Gesetz die Ermächtigung erhält, mittels Rechtsverordnungen die einzelnen Punkte (z. B. Weiterentwicklung, Ausgestaltung, Transparenz und Überwachung) zu regeln. Ferner bestätigte ein Sprecher des Finanzministeriums, dass hinsichtlich der Banker-Boni ein Referentenentwurf besteht. Die Standards des Finanzstabilitätsrats FSB sollen hiermit auch durchgeführt werden. Der Sprecher wollte sich allerdings nicht zu den Details des Referentenentwurfs äußern.

Der Vorschlag der FSB

Der FSB schlägt weiter vor, dass die Bonuszahlungen der Bankmanager für ein bestimmtes Geschäftsjahr erst in zwei oder drei Jahre nach diesem Geschäftsjahr erhalten. Die Aufschläge sollen ferner vom Geschäftsverlauf der Bank abhängig sein. Ein Grund für die Finanzkrise in der ganzen Welt sei die Kopplung der hohen Zahlungen an Boni für Bankangestellte mit kurzfristigen Gewinnzielen.

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