Steuervorteil: Überzahlung bei Riester-Verträgen
Sparer können die Abgeltungsteuer umgehen, wenn sie in einen Riester-Vertrag mehr einzahlen als die maximal förderfähige Summe. Diese beträgt 2100 Euro im Jahr: Einzahlungen bis zu diesem Wert können steuerlich geltend gemacht werden. Wird mehr in den Vertrag eingezahlt, können die überhangenden Leistungen zwar nicht als Sonderausgabe abgesetzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich, die Abgeltungsteuer zu umgehen. Endet der Vertrag nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres und bestand er beim Übergang in die Auszahlungsphase zumindest 12 Jahre, müssen Sparer auf die Erträge keine Abgeltungsteuer zahlen. In der Rentenphase müssen dann allerdings die Erträge aus der Überzahlung zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Überzahlung nicht bei allen Anbietern möglich
Wird der Vertrag vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder vor Ablauf von 12 Jahren gekündigt, muss die Abgeltungsteuer nachgezahlt werden. Die Steuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Die Überzahlung ist nicht bei allen Riester-Anbietern möglich. Insbesondere bei Verträgen, die auf Banksparplänen beruhen, ist der Markt sehr dünn. Deutlich flexibler zeigen sich Banken bei Verträgen, bei denen in Fondssparpläne eingezahlt wird. Wer eine Überzahlung plant, sollte sich vorab darüber informieren, welche Bedingungen bei einer Reduzierung der Einzahlungen gelten: Sonst muss im schlimmsten Fall dauerhaft sehr viel eingezahlt werden, um Verluste durch hohe Kosten zu vermeiden.
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