Beratungsprotokoll: So gewinnen Bankkunden mehr Sicherheit
Seit dem ersten Januar sind Banken verpflichtet, ihren Kunden ein Protokoll auszuhändigen, in dem die wichtigsten Inhalte eines Beratungsgesprächs festgelegt sind. Im Protokoll soll festgehalten werden, welche Anlageziele der Kunde verfolgt und welche Erfahrungen im Hinblick auf bestimmte Anlagen (z.B. Aktien, strukturierte Produkte, Optionen) bereits bestehen. Bankberater sollten aufführen, welche Produkte (inklusive WKN) sie dem Kunden empfehlen und aus welchem Grund sie ein bestimmtes Produkt für den jeweiligen Bedarf für geeignet halten. Das Protokoll soll zudem Auskunft darüber geben, welche Informationen dem Kunden zur Verfügung gestellt worden sind (z.B. Emissionsprospekt, Flyer etc.). Die Bank ist zudem verpflichtet. Auskunft über Gebühren und Provisionen für jedes einzelne Produkt zu geben.
Nicht jede Dokumentation ist später eine Hilfe
Das Protokoll soll Anlegern eine Hilfe sein, wenn es zum Prozess gegen die Bank kommt. Mit dem Dokument soll eine Falschberatung besser nachweisbar sein. Ob dies in der Praxis der Fall sein wird, ist nicht sicher. Experten jedenfalls bezweifeln, dass sich an der schlechten Beratungsqualität der Banken etwas ändern wird. Verbraucher sollten das Protokoll im Detail prüfen und darauf achten, dass auch alle relevanten Gesprächsinhalte aufgeführt sind. Früher oder später werden die Banken sprachliche Finessen nutzen, die eine juristische Auswertung der Protokolle schwierig machen.
Ein einfaches Beispiel macht deutlich, dass die Protokolle allein nicht vor Falschberatung schützen: Wird die Vorlage des vollständigen Emissionsprospekts zu einem strukturierten Produkt ebenso dokumentiert wie die Vorlage einer rechtlich einwandfreien Broschüre zur Risikoaufklärung, reicht dies für praktisch jedes Finanzprodukt aus. Bankkunden sollten sich selbst in der Pflicht sehen und sich entweder ausreichend Wissen über Kapitalanlagemöglichkeiten aneignen oder aber eine Honorarberatung in Anspruch nehmen.
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