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Frankreichs Ökosteuer Nachbesserung belastet Industrie

Eingetragen am 8. Januar 2010 – 11:45Kein Kommentar

Frankreich muss laut dem Urteil des Verfassungsgerichts bei der Reform der Ökosteuer nachbessern. Allerdings geht dies zu Lasten der Firmen, welche sich bereits bei dem europaweiten Handel mit CO2-Zertifikaten beteiligt hatten. Zuvor waren sie von dieser Steuer ausgenommen. Allerdings müssen diese nun künftig einen geringeren Beitrag leisten.

Das Urteil des französischen Verfassungsgerichts

Die neue Ökosteuer sollte eigentlich schon zum Jahresanfang erhoben werden. Das Gesetz wurde jedoch vom französischen Verfassungsgericht am 29.12. völlig überraschend für unzulässig erklärt. Der Grund für das Urteil war, dass die Richter die vielen Ausnahmen bemängelt hatten. Ferner rügten sie, dass die Industrieunternehmen von der neuen Ökosteuer ausgenommen werden sollen, was gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

Das Argument der Regierung

Dagegen verwies die Regierung darauf, dass die Großindustrie schon bei dem EU-Quoten-System mitmacht. Dies wiesen die Richter zurück. Schließlich würden die Firmen ihre Verschmutzungsrechte bis zum Jahr 2012 noch kostenlos beziehen. Sie würden aufgrund dessen keine Öko-Abgaben bezahlen.

Das in Kraft treten des überarbeiteten Gesetzes

Die Regierung muss nun die Ökosteuer überarbeiten. Staatschef Sarkozy hatte bereits angekündigt, dass diese überarbeitete Version am 1.07. in Kraft treten soll. Allerdings werden die Details des neuen Ökosteuergesetz nicht vor April erwartet, sondern vielmehr nach den Regionalwahlen.

Die Probleme bei der Überarbeitung

Nach den Aussagen von Regierungskreisen droht das überarbeitete Ökosteuergesetz zum Regulierungsmonster zu werden. Man muss nämlich zum Einen das Urteil des Verfassungsgerichts beachten. Die Regierung will zum Anderen darauf beharren, dass die Industrie nicht so viele neue Abgaben bezahlen muss. Sollte die Ökosteuer in Höhe von 17 Euro pro Tonne CO2 komplett auch für die Industrieunternehmen gelten, so kann dies den Firmen 2,15 Milliarden Euro kosten.

Eine neue mögliche Variante

Aber laut Lagarde soll die effektive Zusatzlast erheblich darunter liegen. Man kann aber noch keine genauen Zahlen nennen. Jedoch sprach sie sich dafür aus, die Steuerlast von der Wettbewerbssituation abhängig zu machen. Man erhält einen höheren Rabatt, sofern man starke, weltweite Wettbewerber hat – man weis noch nicht genau, wie man dies im verfassungsgemäßen Gesetz verankern kann.

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