Ein Großteil der missglückten Existenzgründungen ist auf eine mangelhafte Kapitalausstattung zurückzuführen. Abhilfe können Kredite von öffentlichen Förderbanken schaffen. Viele Gründer vernachlässigen auch den Versicherungsschutz.

Dass viele Gründungen an unzureichender Kapitalausstattung scheitern, liegt nicht zuletzt daran, dass aus der Arbeitslosigkeit und der Not heraus gegründet wird. Aber auch bei „freiwilligen“ Unternehmensgründungen ist Kapitalknappheit ein großer Risikofaktor. Lösbar ist das Problem auch, wenn die Hausbank sich querstellt. Vor allem Gründer im Dienstleistungssektor können auf staatliche Hilfe hoffen.


KfW gewährt Hausbank Haftungsfreistellung

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert in ihrem „Startgeld“-Programm Gründer und Jungunternehmen mit zinsgünstigen Krediten bis 100.000 Euro, die zu fast jedem betrieblichen Zweck eingesetzt werden können. Bei zehn Jahren Laufzeit beträgt der Effektivzinssatz 3,35 Prozent. In den ersten zwei Jahren sind keine Tilgungsleistungen erforderlich. Die Auszahlung des Kredits muss bei einer Bank oder Sparkasse beantragt werden. Diese profitiert von einer 80prozentigen Haftungsfreistellung durch die KfW und wird deshalb wahrscheinlich zustimmen.

Betriebshaftpflicht nicht vergessen

Mit ausreichend bemessenen Kreditmitteln im Rücken kann ein tragfähiges Konzept rasch ausgebaut werden. Gerade dann sollten Gründer nicht am Versicherungsschutz sparen. Auch im Dienstleistungssektor ist eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Sie zahlt z. B. Vermögensschäden bei Kunden, denen gegenüber vereinbarte Leistungen aus bestimmten (versicherten) Gründen nicht erbracht werden konnten und die dadurch ihrerseits eine Störung der Produktion erleiden. Im Fall einer Schadenersatzforderung durch Dritte prüft die Versicherung zunächst die Anspruchsgrundlage und wehrt unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht ab. Hier unterscheidet sie sich nicht von einer Privathaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflicht sichert auch gegen Schäden ab, die Mitarbeiter verursachen. Spätestens mit der ersten Einstellung sollte deshalb eine Versicherung abgeschlossen werden.

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