Rechtsschutzversicherer bieten heute bessere Tarife an als noch vor einigen Jahren. Verbraucher sollten allerdings nicht der Illusion verfallen, mit ihrer Police gegen alles gewappnet zu sein. Keine Rechtsschutzversicherung kommt für alle Kosten auf.

Die Stiftung Warentest hat am Ende des letzten Jahres 54 Tarife für Rechtsschutzversicherungen unter die Lupe genommen. Die Verbraucherschützer zogen ein insgesamt positives Fazit. Zwar erhielt keiner der untersuchten Tarife ein „Sehr Gut“. Dafür wurden 25 Angebote immerhin mit „Gut“ ausgezeichnet. Bei der vorangegangenen Untersuchung im Jahr 2009 hatten dies nur 8 Tarife geschafft.


Prämien sind konstant geblieben

Im Jahr 2009 kostete eine mit „Gut“ bewertetes Angebot im Durchschnitt 317 Euro. 2011 waren es 321 Euro. Untersucht wurden Kombi-Tarife für Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz inklusive einer Erweiterung um Mietrechtsschutz. Auch wenn sich die durchschnittlichen Preise kaum verändert haben, unterscheiden sich die Preise zwischen den zahlreichen Anbietern am Markt deutlich. Wie die Stiftung Warentest berichtet, variieren die jährlichen Kosten zwischen ca. 230 und 400 Euro, ohne dass in den Versicherungsbedingungen allzu große Unterschiede festzustellen sind. In der Untersuchung haben die Verbraucherschützer den Preis nicht als Bewertungskriterium einfließen lassen.

Je früher im Rechtsstreit gezahlt wird, desto besser

Gute Tarife zeichnen sich nach Angaben der Stiftung Warentest unter anderen dadurch aus, dass der Versicherer bereits in einem sehr frühen Stadium rechtlicher Auseinandersetzungen die Kosten für Anwälte übernimmt. Einige Anbieter zahlen bereits die Anwaltskosten, wenn gegen den Bescheid einer Sozial- oder Finanzbehörde Einspruch eingelegt werden muss. Ein weiterer Hinweis auf faire Tarife ist nach Angaben der Verbraucherschütze die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen. Auch die Kosten für Mediatoren, die zum Beispiel im Zusammenhang mit Sorgerechtsstreitigkeiten häufig zum Einsatz kommen, werden von einigen Versicherungen übernommen.

Leistungsausschlüsse und Mehrfachversicherung beachten

Auch ein großer Rechtsschutzversicherungsvergleich mit deutlich mehr Tarifen als in der Untersuchung der Stiftung Warentest ist schnell gemacht. Damit das gewünschte Ergebnis herauskommt, muss unbedingt der individuelle Bedarf ermittelt werden. Gewerkschaftsmitglieder benötigen z. B. Häufig keinen Arbeitsrechtsschutz. Auch Mitglieder in Mietervereinen sind in diesem Bereich oft abgedeckt. Ansprüche Dritter werden häufig von Privat- oder KFZ-Haftpflichtversicherern übernommen bzw. vor Gericht abgewehrt.

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