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Neue Regelung im Jahr 2010 für die Beiträge zur Krankenversicherung

Eingetragen am 4. Januar 2010 – 11:53Kein Kommentar

Die Steuerzahler können ab dem Jahr 2010 ihre Beiträge zur Krankenversicherung in einem wesentlich höheren Umfang in der Steuererklärung geltend machen. Bislang durften die Arbeitnehmer höchstens 1.500 Euro und die Selbstständigen maximal 2.400 Euro an Beiträgen zur Krankenversicherung absetzen. Sie dürfen nun ab dem Jahr 2010 sämtliche Beiträge in der Steuererklärung angeben, welche für die Basisabsicherung bezahlt werden. Laut Stefan Albers, welcher der Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater ist, können alle Beiträge in ihrer Höhe, in der Art sowie im Umfang des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes von der Steuer abgesetzt werden.

Höhe der Beiträge, die von der Steuer abgesetzt werden können

Dies bedeutet von nun an folgendes. In der Regel können die Kassenpatienten nun alles von der Steuer absetzen. Dagegen können die privat Versicherten einen Anteil von etwa 80 % in der Steuererklärung angeben. Sie erhielten vor kurzem Briefe, in welchen die Versicherung eine Berechnung angibt, welcher Anteil des jeweiligen Tarifs von der Steuer abgesetzt werden kann.

Enorme finanzielle Folgen insbesondere für Familien

Die finanziellen Auswirkungen sind enorm – insbesondere bei Familien, die privat versichert sind. Denn sie haben immense Ausgaben, weil sie Kinder nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichern lassen können. Bezahlt ein Ehepaar, das einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, mit zwei Kindern für die private Pflege- und Krankenversicherung einen Beitrag in Höhe von 10.320 Euro, so konnte dieses Ehepaar bisher höchstens 4.800 Euro von der Steuer absetzen. Dieser Betrag berechnet sich aus zweimal des bisherigen Maximalbetrages für Selbstständige in Höhe von 2.400 Euro.

Weitere Möglichkeiten zur Absetzung von Vorsorgeaufwendungen von der Steuer

In Abhängigkeit der Wahl des Tarifes wird sich der Betrag künftig auf über 7.000 Euro belaufen. Sobald die Arbeitnehmer höchstens 1.900 Euro sowie die Selbstständigen maximal 2.800 Euro pro Jahr für die Pflege- und Krankenversicherung ausgeben, so können sie bis zu den aktuellen Grenzen zusätzliche sog. Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Diese Vorsorgeaufwendungen können beispielsweise die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung sein.

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