Der private Bankenverband will die Sicherungsgrenzen der erweiterten Einlagensicherung in Deutschland herabsetzen. In mehreren Stufen soll der Schutz von derzeit 30 auf nur noch 8,75 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der kontoführenden Bank reduziert werden. Der Bankenverband will mit dem Vorhaben die Glaubwürdigkeit der Einlagensicherung erhöhen. Derzeit liegen die Sicherungsgrenzen bei vielen Banken im Milliarden-Bereich – und zwar pro Kunde.

437.500 statt 1,5 Millionen
Die Neuregelung soll im Oktober vom Bundesverband deutscher Banken beschlossen werden. Sie tritt in mehreren Stufen in Kraft. 2015 wird die Sicherungsgrenze von 30 auf 20 Prozent reduziert. 2020 wird sie abermals auf 15 Prozent und 2025 schließlich auf 8,75 Prozent des Eigenkapitals gesenkt. Deutsche Banken müssen über mindestens fünf Millionen Euro Eigenkapital verfügen – sonst ordnet die Bafin in der Regel die Schließung an. Derzeit sind bei deutschen Banken mit Anschluss an den privaten Einlagensicherungsfonds dementsprechend 1,5 Millionen Euro pro Kunde geschützt. Dieser Schutz reduziert sich bis 2025 auf 437.500 Euro.
Gesetzliche Einlagensicherung nicht betroffen
Die gesetzliche Einlagensicherung ist von diesem Schritt nicht betroffen. Sie schützt Guthaben bis 100.000 Euro pro Kunde. Erst für darüber hinausgehende Forderungen kommt im Insolvenzfall die erweiterte Einlagensicherung auf. Diese ist anders als der gesetzliche Einlagenschutz allerdings ein freiwilliges Versprechen ohne Rechtsanspruch. Betroffen sind zudem nur Konten bei Banken, die dem privaten Einlagensicherungsfonds angehören. Die Sparkassen und Volksbanken/Raiffeisenbanken gehören nicht dazu. Sie sprechen ein (rechtlich nicht einklagbares) unbegrenztes Schutzversprechen aus, das über eine Institutshaftung eingelöst werden soll.
Genau hinsehen bei EU-Einlagensicherung
Nicht unter die erweiterte Einlagensicherung fallen auch Konten bei Banken mit Sitz im Ausland. Auf dem deutschen Markt werben vor allem Kreditinstitute aus den Niederlanden, Österreich und Großbritannien mit teilweise sehr hohen Zinsen für Tagesgeld und Festgeld. Dort greifen im Insolvenzfall die auch in Deutschland geltenden EU-Standards: 100.000 Euro pro Kunde sind z. B. staatlich garantiert. Staatliche Garantien z. B. aus den Niederlanden oder Österreich sind als sehr zuverlässig einzustufen. Das gilt nicht immer: Die Stiftung Warentest wiederholte jüngst Zweifel an dem estnischen Einlagensicherungsfonds, dem lediglich sieben Banken angeschlossen sind und dessen Deckungskraft im Zweifel auf einer kleinen Volkswirtschaft beruht.
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