Im Interview mit einem der führenden Wirtschaftsmagazine, der WirtschaftsWoche, äußerte sich Gerd Becht, zuständig für das Rechtsressort im Vorstand der Deutschen Bahn AG, zu den vor kurzem aufgedeckten Preisabsprachen von Zulieferern: „Insgesamt geht es um einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe eines hohen dreistelligen Millionenbetrages”, kommentierte der Bahnvorstand die jüngsten Erkenntnisse. Er ergänzte: „Derzeit laufen mehrere größere Gerichtsverfahren, und wir recherchieren in weiteren Fällen“. Es ist also davon auszugehen, dass die Preisabsprachen der Lieferanten die Bahn letztendlich riesige Summen kosten werden. Sehr schlecht für den deutschen Steuerzahler, denn als staatliches Unternehmen kommen derartige Schäden letztendlich immer den deutschen Steuerbürger teuer zu stehen.
Die endgültigen Ausmaße des Kartells sind heute noch gar nicht abzusehen
Nach Informationen der WAZ-Mediengruppe könnte allein durch das mutmaßliche Preis-Kartell von diversen Firmen aus dem Schienenbereich der Deutschen Bahn ein Schaden in Höhe von circa 400 Millionen Euro zugefügt worden sein. Dieses angebliche Kartell bestand dabei vermutlich mindestens zwischen den Jahren 2003 und 2008. Mittlerweile gehen die Ermittler und Betroffenen dieses Kartells aber davon aus, dass die entsprechenden Preisabsprachen sogar noch wesentlich länger angedauert haben könnten. Mittlerweile mehren sich auch die Anzeichen, dass neben der Deutschen Bahn auch Bahnbetreiber in der Schweiz und in Österreich betroffen sein könnten. Darüber hinaus ist wohl davon auszugehen, dass in Deutschland nicht nur die Bahn selbst betroffen ist sondern auch weitere, kleinere Verkehrsfirmen.
Deutsche Bahn AG: Schadensersatzansprüche werden momentan im Detail geprüft
Seit Ende Juni 2011 ermittelt die Staatsanwaltschaft Bochum gegen 10 Firmen und circa 30 Personen. Der Verdacht: Illegale Preisabsprachen und die Bildung eines Kartells im deutschen Schienengeschäft. Parallel zu diesen Ermittlungen hat die Deutsche Bahn mittlerweile begonnen zu prüfen, ob und in welcher Höhe wegen dieser illegalen Preisabsprachen Schadenersatzansprüche gegen die beteiligten Unternehmen und Personen geltend gemacht werden können.
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