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BGH-Urteil: Viele Kreditverträge kündbar

Eingetragen am 28. Dezember 2009 – 13:26Kein Kommentar

Der Bundesgerichtshof hat in einem neuen Urteil festgestellt, dass es sich bei vielen Ratenkrediten, die in Kombination mit einer Restschuldversicherung vergeben wurden, um so genannte verbundene Verträge handelt. Diese vermeintliche juristische Spitzfindigkeit ermöglicht zehntausenden Verbrauchern die Kündigung ihrer Darlehen: Banken hätten in der Widerrufsbelehung gesondert auf den Sachverhalt hinweisen müssen. Ist die zusätzliche Belehrung nicht erfolgt, gilt sie als nicht zugestellt. Kreditnehmer können den Kreditvertrag dann rückwirkend kündigen und erhalten einen Großteil der Zinsen und Prämien für die RSV zurück. In Deutschland werden etwa 27 Prozent aller Kredite zusammen mit einer Restschuldversicherung vergeben.

Kündigung lohnt nicht immer

Die Kündigung des Kredites lohnt allerdings nicht in jedem Fall. Zunächst sollten Kreditnehmer sich darüber im Klaren sein, dass bei einer Kündigung der noch valutierende Kreditbetrag sofort und in einer Summe zurückbezahlt werden muss. Das Geld muss deshalb zur Verfügung stehen. Zum anderen muss ein anderer Kredit, mit dem der Finanzierungsbedarf gedeckt wird, deutlich günstigere Konditionen bieten. Die Kündigung aufgrund des BGH-Urteils lohnt darüber hinaus nur dann, wenn der Darlehensvertrag nicht die Möglichkeit kostenfreier Sondertilgungen vorsieht. Sofern Kreditnehmer der Ansicht sind, von dem Urteil betroffen zu sein und ihr Darlehen aufgrund ungünstiger Konditionen kündigen wollen, helfen Verbraucherzentralen beim Blick in den Darlehensvertrag.

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