Basisrente: So sorgen Unternehmer steuergefördert vor
Unternehmer und Freiberufler, die nicht zum Kreis der Berechtigten für die staatliche Riester-Förderung gehören, können mit der Basisrente – auch als Rürup-Modell bezeichnet – steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen. Einzahlungen in zertifizierte Rentenversicherungen oder Fondssparpläne können bis zu einer Höhe von 20.000 Euro im Jahr von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Im Jahr 2010 werden 70 Prozent der Einzahlungen vom Finanzamt anerkannt – dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte an. Seit dem Jahr 2005 ist das Rürup-Modell die einzige Möglichkeit für Unternehmer, Maßnahmen zum Aufbau einer Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen.
Auszahlung erst mit 60 – Erben gehen leer aus
Damit die Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag von der Steuer abgesetzt werden können, muss der Vertrag einige Voraussetzungen erfüllen. Die Auszahlung des Vertragsguthabens darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen und muss in Gestalt einer lebenslangen monatlichen Rente erfolgen – Kapitalabfindungen sind nicht zugelassen.
Die Guthaben in Rürup-Verträgen sind nicht übertragbar: Während der Ansparphase können sie deshalb nicht von Gläubigern gepfändet werden. Auch eine Anrechnung im Rahmen eines ALG-II-Antrags erfolgt nicht. Eine Rentengarantiezeit ist allerdings ebenfalls nicht vorgesehen: Verstirbt der Vertragsinhaber, können die Ansprüche aus dem Vertrag nicht vererbt werden. Die Absicherung des Ehegatten ist allerdings möglich.
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