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Kabinettsbeschluss: das Steuerprivileg der Post

Eingetragen am 20. Dezember 2009 – 17:22Kein Kommentar

Es schafft noch nicht einmal die FDP, das Steuerprivileg der Post umzukippen. In Zukunft sollen selbst die Wettbewerber in den Genuss der Umsatzsteuerbefreiung für den Versand von Briefen und Paketen kommen. Dabei besteht dieser politische Wunsch recht lange, diesen Steuervorteil bei der Deutschen Post bei dem Briefversand ersatzlos wegfallen zu lassen. Dies scheint kaum durchsetzbar zu sein, weil das Bundeskabinett wieder entschieden hat, der Deutschen Post diesen steuerlichen Vorteil zu erhalten.

Umsatzsteuerbefreiung künftig auch für Wettbewerber

Nun entschieden die CDU und die FDP, dass die Umsatzsteuerbefreiung in Zukunft auch den Wettbewerbern zusteht, welche die Post-Universaldienste offerieren. Jedoch soll die von der EU geforderte neue Regelung nach dem 30.06.2010 gelten. Lediglich die Deutsche Post ist bei gewissen Briefsendungen und privat versandten Paketen von der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % befreit.

Die Vorgaben und Aufforderungen des Europäischen Gerichtshof

Dabei verlangen die Wettbewerber schon lange auf eine gleiche Behandlung. Nun machte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Vorgaben. Ferner forderte der Europäische Gerichtshof Deutschland zur Anpassung auf. Jetzt wird dies umgesetzt.

Die Sicherstellung der Grundversorgung

Dem Staat entgehen laut früheren Angaben durch diesen steuerlichen Vorteil bei der Post 500 Millionen Euro pro Jahr. Mit den Post-Universaldienstleistungen, mit welchen durch mindestens einem Unternehmer die Grundversorgung der Bürgern gewährleistet wird, sollen in Zukunft von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren. Der Beschluss heißt folgendermaßen: „Wer von dieser Befreiung profitieren will, muss den Nutzern einen Universaldienst zur Verfügung stellen, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet.“.

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