Vorfälligkeitsentschädigung: Banken nehmen gerne zu viel
Banken stellen ihren Kunden gerne eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung, wenn diese ihre Hypothekenfinanzierungen frühzeitig kündigen. Sofern kostenfreie Sondertilgungen im Darlehensvertrag nicht vorgesehen sind, ist gegen die Entschädigung prinzipiell auch nichts einzuwenden. Die Bank sieht ihren Schaden in den entgangenen Zinszahlungen des Kreditnehmers abzüglich der Zinsen, die durch eine Wiederanlage am Kapitalmarkt erzielt werden können. Bei der Bemessung dieses Schadens setzen die Geldhäuser allerdings unfaire Maßstäbe an.
Berechnungen basieren auf unfairen Annahmen
So setzen Banken bei der Rendite, die sie mit den frühzeitig zurückgezahlten Geldern am Finanzmarkt erzielen, gerne den Zinssatz öffentlicher Anleihen (also etwa Bundesanleihen) an. Das allerdings ist nicht korrekt. Vielmehr sollten die Renditen von Pfandbriefen, die höher sind als die des Anleihemarktes, als Basis genutzt werden. Zudem berücksichtigen die Kreditinstitute bei der Bemessung ihrer Vorfälligkeitsentschädigung oft nicht, dass mit der Rückzahlung auch das Ausfallrisiko wegfällt. Die Risikokosten der Bank reduzieren sich somit.
Kein Recht auf vorzeitige Tilgung
Ein Recht auf eine frühzeitige Tilgung besitzen Kreditnehmer per se allerdings nicht. Banken müssen der Auflösung des Darlehensvertrages nicht zustimmen. Tun sie es dennoch, können sie die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung selbst bestimmen, solange nicht die guten Sitten verletzt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn der Kreditnehmer sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet oder aus anderen dringenden Gründen seine Immobilie verkaufen muss. Dann sind Banken per Gesetz verpflichtet, faire Maßstäbe anzulegen. Diese müssen allerdings oft mit Nachdruck durchgesetzt werden.
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