Gasversorger verliert vor Gericht: Mehr Schutz vor Preiserhöhungen
Der Energieversorger EON-Hansenet hat nach vier Jahren Gerichtsverhandlung eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Hamburg entschied, dass der Versorger die Preise für Gaslieferungen an seine Kunden nicht gemäß der vertraglichen Klausel erhöhen darf. Die Klausel wurde vom vorsitzenden Richter für unwirksam erklärt. Das Verfahren war als Sammelklage von einigen dutzend Verbrauchern geführt und von den Verbraucherverbänden unterstützt worden. Die strittige Klausel sah vor, dass EON den Gaspreis ohne triftige Begründung anheben konnte.
„Fehlende Transparenz“
In der Klausel war festgelegt worden, dass EON die Preise „der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt“ anpassen durfte. Eine solch schwammige Definition reichte dem Gericht nicht aus. Bemängelt wurde die fehlende Transparenz für Verbraucher. Die Kläger hatten seit dem Prozessbeginn im Dezember 2004 nur die damaligen Preise gezahlt und der Preiserhöhung widersprochen. Weitere 30.000 Kunden haben die neuen Preise ebenfalls gar nicht oder nur unter Vorbehalt bezahlt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg beläuft sich die Summe der zusätzlichen – und nun unwirksamen – Forderungen auf etwa 1000 Euro je Kunde.
Berufung angekündigt
EON-Hanse hat bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Im Prozess hatte das Unternehmen argumentiert, dass bei einer Beibehaltung der Preise Verluste entstehen würden, weil die Gaspreise gestiegen seien. Preiserhöhungen werden durch das Urteil auch in Zukunft nicht ausgeschlossen – sie müssen allerdings transparenter begründet werden als es bislang der Fall war.
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