Eigenheimrente kann zum Bumerang werden
Der Staat fördert den Erwerb von Wohneigentum seit dem letzten Jahr auch im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge. Hinter der Bezeichnung „Wohn-Riester“ verbirgt sich ein Finanzierungsinstrument, das sich nach Ansicht vieler Kritiker zur regelrechten „Eigenheim-Falle“ entwickeln könnte. Das Problem: Die private Altersvorsorge wird auf die Immobilie konzentriert und der vermeintliche Eigenkapitalvorteil ist oft nichts anderes als ein Kredit aus der Steuerkasse.
Viele rechtliche Unsicherheiten
Immobilien, die mit der Eigenheimrente gefördert werden, verlangen Eigentümern einiges ab. So muss die komplette Förderung zurückbezahlt werden, wenn das Objekt verkauft wird und der Erlös nicht umgehend in eine andere Immobilie investiert wird. Das gilt auch im Ruhestand: Der Eigentümer kann nur dann vor seinem 85. Lebensjahr „unschädlich“ ausziehen, wenn der Erlös zum Erwerb eines lebenslangen Wohnrechts im Senioren- oder Pflegeheim genutzt wird. Und ein Tausch des Objekts gegen ein Domizil im Ausland ist ebenfalls nicht möglich, ohne dass der Fiskus die Förderung zurückverlangt.
Der Lebensstandard hängt nur an der Immobilie
Wer seinen Riester-Vertrag zur Finanzierung von Wohneigentum nutzt und keine weiteren Bemühungen um den Aufbau einer privaten Altersvorsorge betreibt, leidet aller Voraussicht nach im Alter unter einem finanziellen Engpass: Der einzige Vermögenswert ist dann die Immobilie. Was diese aber in 30 oder 40 Jahren wert ist, kann heute niemand mit Sicherheit sagen. Gerade in vielen ländlichen Regionen sind signifikante Preisrückgänge jedoch wahrscheinlich.
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