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Teure Flexibilität: Revolving Cards verlangen oft Wucherzinsen

Eingetragen am 15. Oktober 2009 – 16:38Kein Kommentar

Revolving Cards sind im Kommen: Kreditkarten mit optionaler Teilzahlungsfunktion werden auf dem deutschen Markt immer häufiger angeboten. Karteninhaber können dabei frei wählen, ob sie die getätigten Umsätze in einer Summe oder lieber in kleinen Raten zurückzahlen. Die finanzielle Freiheit aber hat ihren Haken, oder, besser, ihren Preis: Die Sollzinsen liegen regelmäßig deutlich über denen eines ohnehin schon teuren Dispositionskredits. Im Extremfall werden fast 26 Prozent im Jahr fällig.

Jeder andere Kredit ist billiger

Banken locken Verbraucher mit augenscheinlich günstigen Konditionen: Revolving Cards werde sehr häufig zu einer geringen oder gar keiner Jahresgebühr ausgestellt. Auch Rabatt- und Bonusprogramme finden sich häufig. Wie bei einer gewöhnlichen Charge Card fallen auch keine Zinsen an, wenn die Rechnung sofort und in einer Summe beglichen wird. Nutzen Karteninhaber jedoch die Teilzahlungsfunktion, schnappt die Kostenfalle zu. Sollzinsen von 15 Prozent sind keine Seltenheit, sondern die Regel. Für in Raten zurückgezahlte Barverfügungen verlangt eine Bank sage und schreibe 25,9 Prozent Zinsen im Jahr.

Bei unvorsichtigem Umgang droht die Schuldenfalle

Wer seine Revolving Card zu häufig einsetzt und Konsumanschaffungen regelmäßig und trotz Wucherzinsen in Raten zahlt, rutscht schnell in eine Schuldenspirale. Schuld daran sind die sehr niedrigen Mindestraten, die sich oft auf gerade einmal zwei Prozent des offenen Saldos monatlich belaufen. Die geleisteten Zahlungen werden dann im Wesentlichen von den Zinsen aufgezehrt und die Tilgung zieht sich immens in die Länge. Die Nutzung der Ratenzahlungsfunktion sollte deshalb auf Ausnahmen beschränkt werden. Für kleinere Anschaffungen wird besser gespart, größere Vorhaben lassen sich deutlich günstiger mit einem Ratenkredit finanzieren.

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