Vorsorge: Kapitalgarantie oft nutzlos
Viele Altersvorsorge-Produkte sind mit einer Kapitalgarantie ausgestattet. Wer etwa im Rahmen der staatlich geförderten Riester-Rente regelmäßig in einen Aktienfonds investiert, erhält vom Anbieter die Police die Garantie, dass beim Renteneintritt mindestens die eingezahlten Gelder in voller Höhe zur Verfügung stehen. Was auf den ersten Blick als wertvoller Sicherungsmechanismus erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als erfolgshemmende Komponente mit schlechtem Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Kapitalgarantie kennt keine Inflation
Ein wesentliches Problem der Kapitalgarantie ist, dass sie sich auf einen nominalen Wert bezieht. Werden in einen Aktienfonds im Laufe der Jahrzehnte 25.000 Euro eingezahlt, muss dieser Wert am Ende mindestens auch wieder als Vertragsguthaben zur Verfügung stehen. Die Kaufkraft der 25.000 Euro ist aber abhängig von der Inflationsentwicklung – niemand kann genau sagen, wie viel sich für den Betrag im Ruhestand wirklich kaufen lässt. Bei sehr langen Zeiträumen erscheint eine Kapitalgarantie deshalb eher als Willkür denn als tatsächlicher Schutz.
Kosten sind hoch
Die Kapitalgarantie ist kein Geschenk der Bank oder Versicherung. Vielmehr werden von dieser laufend Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, mit denen der Kapitalbestand am Laufzeitende gewährleistet wird. Diese Maßnahmen kosten viel Geld und schmälern deshalb die Rendite merklich. Die größte Gefahr einer Kapitalgarantie aber liegt darin, dass Bankkunden sich in falscher Sicherheit wähnen und das qualitative und quantitative Niveau ihrer Vorsorge-Maßnahmen überschätzen.
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