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Studentenjobs: So bleibt vom Brutto viel Netto

Eingetragen am 12. Oktober 2009 – 09:04Kein Kommentar

Studenten, die neben ihrer Hochschulausbildung einem Nebenjob nachgehen, können ihre Steuern und Sozialabgaben reduzieren bzw. sie ganz umgehen, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Ganz ohne Kenntnis einiger Fakten sollte keinesfalls gearbeitet werden – sonst drohen im schlimmsten Fall erhebliche Nachteile wie der Verlust des Bafög-Anspruchs oder des Kindergeldes.

400-Euro-Jobs machen Brutto zum Netto

Wer einen so genannten 400-Euro-Job ausübt und folglich nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, muss weder Steuern noch Abgaben zahlen. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale für die Lohnsteuer und die Sozialversicherung. Selbst wenn neben dieser Tätigkeit noch andere Einkünfte bestehen, fallen keine Abgaben an. Aber Vorsicht: Die Verdienstgrenze von 400 Euro darf in keinem Fall überschritten werden. Eine andere und auch für den Arbeitgeber günstige Möglichkeit besteht, wenn eine Nebenbeschäftigung für nicht mehr als 50 Tage im Jahr ausgeübt wird: Dann kann auf Sozialabgaben verzichtet werden. Mehrere Tätigkeiten nebeneinander werden allerdings addiert.

Werkstudenten zahlen Rentenbeiträge

Wer mehr als 400 Euro im Monat verdient und mehr als 50 Tage im Jahr arbeitet, muss auch als Student Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung aber müssen nicht gezahlt werden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigt. Im Hinblick auf die Lohnsteuer gilt ein jährlicher Grundfreibetrag in Höhe von 7834 Euro – wer darüber kommt, muss zahlen. Das Überschreiten des Grundfreibetrags kann dazu führen, dass bestimmte staatliche Leistungen, wie etwa das Kindergeld, gestrichen werden.

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