Steuerfreie Extras: Wie Sie in der Krise mehr aus Ihrem Job rausholen
Lohnerhöhungen sind in der Krise schwer durchzusetzen. Wer sich aber seines Wertes für den Chef bewusst ist, kann mit intelligenten Vorschlägen trotzdem einiges herausholen. So können bestimmte Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für beide Seiten steuerfrei bleiben. Angestellte können so attraktive Extras herausholen, ohne dass der Chef zu viel draufzahlt. Wer seinem Vorgesetzten dann noch klar macht, dass es sich bei den Boni um einmalige Zuwendungen ohne Verpflichtungen für die Zukunft handelt, hat gute Chancen.
Sachzuwendungen sind bis zu 44 Euro monatlich steuerfrei
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer durch Sachzuwendungen entlohnen. Dabei kann es sich etwa um Mitarbeiterrabatte, Benzingutscheine oder ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr (mit dem zur Arbeit gefahren wird) handeln. Wichtig ist hier, dass die Zuwendungen nicht mit Lohn im eigentlichen Sinne übereinstimmen. Ein Benzingutschein etwa darf nicht auf einen bestimmten Betrag lauten, sondern muss auf eine Treibstoffmenge ausgestellt sein. Die Zuwendungen dürfen ein Volumen von 44 Euro monatlich keinesfalls überschreiten – ein Cent über diesem Betrag bedeutet Steuerpflicht für die gesamte Zuwendung ab dem ersten Euro.
Sachzuwendungen auch für Minijobber
Nicht nur Führungskräfte können ihren Vorgesetzten nach Sachzuwendungen fragen. Auch Angestellte, die im Rahmen eines 400-Euro-Jobs arbeiten, können von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Arbeitsmarktexperten empfehlen, den Chef über die steuerlichen Zusammenhänge aktiv in Kenntnis zu setzen -viele Vorgesetzte nämlich wissen gar nicht, dass sie auf diesem Wege für beide Seiten attraktive Lösungen finden können.
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