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Munich RE-Boss: Super-GAU ist nicht versicherbar

Eingetragen am 21. März 2011 – 00:374 Kommentare

In der aktuellen Welt-Online-Ausgabe stellt sich Nikolaus von Bomhard den kritischen Fragen der Presse hinsichtlich der Schäden in Japan und der damit verbundenen drängenden Herausforderungen für die Versicherungswirtschaft. Munich RE gehört zu den weltweit größten Konzernen der Versicherungsbranche. Kein Wunder also, dass verunsicherte Analysten nach Antworten darauf suchen, wie diese führende Versicherung im Falle einer tatsächlich eintretenden atomaren Katastrophe in Japan reagieren würde. Die Aussage von Nikolaus von Bomhard ist unmissverständlich: Nur bis zu einer bestimmten Größe ließe sich der Schaden durch Versicherer begrenzen. Was heißt das für Fukushima?

Munich RE-Boss von Bomhard will den Fall Japan zuerst sorgfältig analysieren

Schaden noch nicht bezifferbar: Wie hoch werden die Kosten für Japan sein?

Wie von Bomhard feststellt, ist man bei der Munich RE immens erfahren darin, Szenarien wie Naturkatastrophen mit Hilfe von Modellen durchzurechnen. Hierdurch konnte auch beispielhaft nachempfunden werden, welche Auswirkungen die Erdbeben und der Tsunami in ihrer zerstörerischen Kraft auf Japan gehabt haben. Doch der Versicherungslenker warnt davor, schon zu früh mit den Analysen zu beginnen: Noch befände sich Japan weiterhin in der Gefahr von  weiteren Erdbeben. Auch ließe sich noch nicht final einschätzen, wie hoch der entstandene Schaden sei und welche Teile des Schadens tatsächlich durch die Versicherungsbranche abgedeckt werden könnten.

Strahlenbelastung ist kein Versicherungsgrund: Ab wann die Versicherung greift

Auch auf die Frage, wie denn die Versicherung im Falle eines GAU greifen würde, bezieht von Bomhard vorsichtig Stellung. Denn die Strahlenbelastung sei für Kunden der Munich RE kein Grund, um Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Der Grund: Ein fortlaufender Betrieb sei hierdurch nicht vollständig gestört. Es müssten erst weit größere Schäden vorliegen, damit die Absicherung zum Einsatz kommt, etwa wenn die Zulieferung abgeschnitten sein sollte. Und selbst dann entscheidet der einzelne Versicherungsvertrag darüber, ob Leistungen beantragt werden können und in welchem Umfang. Letzten Endes wären Unternehmen wie Munich RE nur in geregeltem Maße einzubeziehen, sollte es zum Beispiel in Deutschland zu Problemen durch Atomkraftwerke kommen. Einen wesentlichen Teil der Kosten müssten dann doch die Steuerzahler tragen.
Foto: © Munich Re

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4 Kommentare »

  • [...] in allen Hinsichten schwer zu schaffen gemacht. Kann eine schnelle Wiederaufnahme der Arbeit den wirtschaftlichen Schaden etwas [...]

  • Peter sagt:

    Kriterium für Technologien.

    Wenn Rückversicherungen eine Technologie nicht versichern wollen oder können, dann bedeutet dies, dass die Wahrscheilichkeit dafür spricht, dass die Technologie keien Gewinn für sie abwirft – Keinen Shareholder Value generiert.

    Warum sollte die Algemeinheit so ein Risiko eingegen.
    Eine solche Technologie darf in keinem Fall angewandt werden.

  • Schneider sagt:

    Einen wesentlichen Teil der Kosten müssten dann doch die Steuerzahler tragen
    Von “toten Steuerzahlern” kann man nichts mehr holen.

  • [...] wie die Branchen-Mitbewerber Munich RE und Hannover Rück sind auch der Allianz Gruppe hohe Kosten durch Naturkatastrophen entstanden: Die [...]

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